Notfälle

Was tun nach einem Unfall im Ausland? Schritt-für-Schritt-Leitfaden

29. Juni 20269 min LesezeitRiskVector Redaktion

Ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland ist eine extrem stressige Situation. Wer die richtigen Schritte kennt, kann Schlimmeres verhindern und finanzielle Risiken minimieren. Dies ist der vollständige Leitfaden.

Die ersten 60 Minuten

1. Notruf wählen

Jedes Land hat eigene Notrufnummern. Speichern Sie diese vor der Reise.

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2. Erste Hilfe leisten

Wenn Sie dazu in der Lage sind: Erste Hilfe. In vielen Ländern gibt es eine rechtliche Pflicht zur Hilfeleistung (in Deutschland § 323c StGB). Auch im Ausland kann das Unterlassen von Hilfe strafbar sein.

3. Krankenhaus aufsuchen

Bei schweren Verletzungen: Krankenwagen rufen. Bei leichten Verletzungen: Selbst in die nächste Klinik. Fragen Sie im Hotel nach englischsprachigen Krankenhäusern.

Die ersten 24 Stunden

4. Krankenversicherung informieren

Rufen Sie die Notfallhotline Ihrer Reisekrankenversicherung. Diese Nummer finden Sie auf der Versicherungskarte.

Warum das wichtig ist:

  • Die Versicherung kann die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus übernehmen
  • Sie erhalten Anweisungen für den weiteren Ablauf
  • Bei notwendigem Rücktransport organisiert die Versicherung den Ambulanzflug
  • 5. Dokumente sammeln

  • **Polizeiliches Protokoll** (bei Verkehrsunfällen und Straftaten zwingend)
  • **Ärztliche Befunde** und Diagnosen
  • **Rechnungen und Belege** (originale, nicht Kopien)
  • **Zeugenkontakte** (für spätere Schadensfälle)
  • 6. Konsulat/Botschaft informieren

    Bei schweren Unfällen, Straftaten oder Todesfällen sollten Sie die deutsche Auslandsvertretung informieren.

    Notrufnummer des Auswärtigen Amtes (24/7):

  • Telefon: +49 30 1817 2000
  • E-Mail: konsulat@diplo.de
  • Was das Konsulat tut:

  • Hilfe bei der Kommunikation mit Behörden
  • Kontakt zu Angehörigen in Deutschland
  • Übernahme von Not-Passen (bei Verlust)
  • Liste deutschsprachiger Anwälte und Ärzte
  • Was das Konsulat NICHT tut:

  • Keine Kostenübernahme für Behandlung oder Transport
  • Keine Rechtsberatung
  • Keine finanzielle Hilfe (Ausnahme: Konsularkasse —Darlehen, kein Geschenk)
  • Krankenrücktransport

    Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland kann extrem teuer sein:

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    *Quelle: ADAC Flugrettung 2025/2026, DRF Luftrettung*

    Wann ist ein Rücktransport notwendig?

    Die Entscheidung trifft der behandelnde Arzt zusammen mit der Versicherung. Kriterien:

  • Behandlung vor Ort nicht möglich
  • Behandlung vor Ort nicht zumutbar (Sprachbarriere, Hygiene)
  • Langzeitbehandlung erforderlich und Heimatbehandlung besser
  • Wer organisiert den Transport?

  • **Immer über die Versicherung laufen.** Niemals selbst einen Ambulanzflug buchen.
  • Die Versicherung arbeitet mit professionellen Anbietern (DRF, ADAC, European Air Ambulance)
  • Schadensmeldung

    7. Versicherung claim einreichen

    Innerhalb von Tagen nach dem Vorfall:

    Reisekrankenversicherung:

  • Originalrechnungen einreichen
  • Diagnose-Attest beifügen
  • Formular der Versicherung ausfüllen
  • Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung:

  • Bei Reiseabbruch: Stornokosten-Belege
  • Bei Vorzeitigem Rückflug: Ticketänderungs-Gebühren
  • Polizeiliches Protokoll (bei Unfall)
  • **Haftpflichtversicherung** (wenn Sie andere geschädigt haben):

  • Sofort melden, nicht warten
  • 8. Nachbereitung

  • **Geld zurückfordern:** Wenn Sie die Kosten vorstrecken mussten, reicht die Versicherung die Belege weiter
  • **Krankenakte an Hausarzt:** Übermittlung der Behandlungsdaten für Weiterbehandlung
  • **Psychologische Betreuung:** Nach schweren Unfällen oft sinnvoll (wird von einigen Versicherungen übernommen)
  • Sonderfälle

    Verkehrsunfall mit Mietwagen

  • Polizeiprotokoll ist PFLICHT — ohne Protokoll zahlt keine Versicherung
  • Mietwagen-Firma informieren
  • Fotos von allen Fahrzeugen und dem Unfallort
  • Von der Mietwagen-Versicherung abgedeckte Schäden prüfen
  • Unfall durch Dritten (Fremdverschulden)

  • Anwalt einschalten (im Ausland oft komplexe Haftungsfragen)
  • Falls vorhanden: Auslandskrankenversicherung und Rechtsschutz informieren
  • Bergunfall

  • Bergwacht organisieren (in Europa über 112)
  • Kosten für Bergungsaktionen können extrem hoch sein (Hubschrauber: 3.000-10.000 EUR pro Einsatz)
  • Spezielle BergVersicherung oder Alpine-Verein-Mitgliedschaft prüfen (ÖAV, DAV, SAC)
  • Checkliste: Notfall im Ausland

    Notruf gewählt (112, 911, etc.)
    Erste Hilfe geleistet
    Krankenhaus aufgesucht
    Reisekrankenversicherung informiert
    Polizeiliches Protokoll erstellt
    Alle Belege gesammelt
    Konsulat informiert (bei schweren Fällen)
    Angehörige benachrichtigt
    Rücktransport organisiert (falls notwendig)
    Schadensmeldung eingereicht

    *Quellen: Auswärtiges Amt Konsularischer Rat, ADAC Luftrettung Jahrbuch 2025, DRF Luftrettung, § 323c StGB, BSI Reiseratgeber 2026*

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    #Notfall#Unfall#Krankenrücktransport#Versicherung#Konsulat
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