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Reisekosten von der Steuer absetzen: Arbeitnehmer & Selbstständige

10. Juli 20266 min LesezeitRiskVector Redaktion

Reisekosten von der Steuer absetzen — das spart bares Geld. Ob Geschäftsreise, Fortbildung oder Auslandseinsatz: Wer die Regeln kennt, kann erheblich profitieren.

Welche Reisen sind steuerlich absetzbar?

Beruflich veranlasste Reisen

  • **Dienstreisen** (vom Arbeitgeber angeordnet)
  • **Fort- und Weiterbildung** (beruflich relevant)
  • **Messe- und Kongress-Besuche**
  • **Kundenbesuche** (für Selbstständige)
  • **Projekteinsätze** im Ausland
  • Nicht absetzbar

  • **Privatreisen** (auch wenn Sie dabei ein business-Buch lesen)
  • **Studienreisen** ohne beruflichen Bezug
  • **Sprachkurse** ohne berufliche Notwendigkeit
  • Die drei Säulen des Reisekosten-Abzugs

    1. Fahrtkosten

    |---------|----------|----------|

    2. Verpflegungsmehraufwand (PVM)

    Der Staat erkennt einen Mehrbedarf fürs Essen auf Reisen an:

    |------------------|-----------|-----------|

    **Beispiel Ausland:** [USA](/laender/usa) €58, [Spanien](/laender/spanien) €38, [Türkei](/laender/tuerkei) €28 pro Tag.

    3. Übernachtungskosten

  • **Tatsächliche Kosten** mit Beleg (Hotel, Pension, Airbnb)
  • **Frühstück** wird vom PVM abgezogen (20% des PVM)
  • **Übernachtungspauschale** (wenn kein Beleg): €20-60 je nach Land
  • Was Arbeitnehmer absetzen können

    Erstattung durch den Arbeitgeber zuerst

    Der Arbeitgeber sollte zunächst die Kosten **steuerfrei erstatten**:

  • Verpflegungspauschale (s.o.)
  • Übernachtungskosten bis €150/Übernachtung
  • Fahrtkosten (tatsächlich oder pauschal)
  • Nebenkosten (Taxi, Parkgebühren, Trinkgeld)
  • Werbungskosten in der Steuererklärung

    Was der Arbeitgeber nicht erstattet, kann als **Werbungskosten** geltend gemacht werden:

  • Bis €1.230 pro Jahr werden automatisch berücksichtigt (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
  • Darüber hinaus: Belege vorlegen
  • Was Selbstständige absetzen können

    Betriebsausgaben

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    Für Selbstständige sind alle beruflich veranlassten Reisekosten **Betriebsausgaben**:

  • Flug/Anreise
  • Hotel
  • Verpflegung (PVM nach Land)
  • Konferenzgebühren
  • Mietwagen
  • Reiseversicherung (!)
  • Vorsteuer-Abzug

    Auf Geschäftsreisekosten können Selbstständige die **Vorsteuer** abziehen (19% in Deutschland). Das senkt die Umsatzsteuer-Zahlung.

    Besonderheit: Auslandseinsätze

    Entsendung (bis 183 Tage)

    Wer für maximal 183 Tage ins Ausland entsendet wird, bleibt in Deutschland **sozialversichert**. Die Reisekosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

    Längerer Auslandseinsatz

    Ab 183 Tagen wird es kompliziert:

  • **Doppelbesteuerungsabkommen** prüfen
  • Steuerwohnsitz kann sich verlagern
  • Reisekosten evtl. nicht mehr in Deutschland absetzbar
  • Fort- und Weiterbildung im Ausland

    Ein Sonderfall: Sprachkurse, Kongresse, MBA-Auslandsaufenthalte.

    Absetzbar, wenn:

  • Direkter beruflicher Bezug (z.B. Englisch-Kurs für Projektmanager)
  • Kosten **angemessen** (€5.000 MBA ja, €50.000 Luxus-Retreat nein)
  • Vorherige Absprache mit Arbeitgeber / Steuerberater
  • Sonderförderung:

  • **Aufstiegs-BAföG** für berufliche Weiterbildung
  • **Bildungsurlaub** (5 Tage/Jahr in 14 Bundesländern)
  • Praktische Tipps

    Belege sind alles

  • **Jede Quittung** aufheben — auch das Trinkgeld im Hotel
  • **Digitalisierte Belege** fotografieren (Zettel verblasst)
  • **Bewirtungsaufwendungen** extra dokumentieren (wer, was, beruflicher Anlass)
  • Aufzeichnungspflicht

    Führen Sie ein **Reisetagebuch** mit:

  • Datum, Uhrzeit
  • Reiseziel
  • Grund der Reise
  • Personen (bei Bewirtung)
  • Kosten
  • Steuer-Software nutzen

    Tools wie WISO, Taxfix oder Steuerbot helfen bei der korrekten Eingabe.

    Fazit

    Reisekosten von der Steuer absetzen ist **lohnend**, aber komplexe Regeln. Die wichtigsten Punkte: Belege sammeln, PVM-Tabellen nutzen, beruflichen Bezug klarstellen. Für Selbstständige: professioneller Steuerberater lohnt sich ab €2.000 Reisekosten pro Jahr.

    #steuer#reisekosten#absetzen#arbeitnehmer#selbstständig
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