Reiserecht

Bei Reisewarnung stornieren: Wann bekommen Sie Ihr Geld zurück? (Rechtslage 2026)

29. Juni 20268 min LesezeitRiskVector Redaktion

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, fragen sich viele Reisende: Kann ich kostenlos stornieren? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Rechtslage ist klar geregelt, aber die Details entscheiden.

Die rechtliche Grundlage: § 651h BGB

Seit der EU-Pauschalreiserichtlinie (in Kraft seit Juli 2018) gilt § 651h BGB für Pauschalreisen. Diese Regelung ist verbraucherfreundlich, aber nicht automatisch eine "Freikarte" zur Stornierung.

Wann können Sie kostenlos stornieren?

§ 651h Abs. 3 BGB erlaubt die kostenlose Stornierung, wenn am Reiseort **unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände** eintreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein starkes Indiz, aber kein automatischer Stornogrund. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an.

Was gilt als "unvermeidbar und außergewöhnlich"?

Eindeutige Fälle (Stornierung möglich):

  • Kriegsausbruch oder Bürgerkrieg im Reiseland
  • Naturkatastrophen, die die Infrastruktur zerstören (Erdbeben, Hurrikan)
  • Putsch oder politischer Umsturz
  • Epidemien/Pandemien (wie COVID-19 — siehe BGH Urteil vom 14.02.2023, Az. X ZR 24/21)
  • Grauzone (Einzelfallprüfung):

  • Terroranschläge (einzeln, nicht flächendeckend)
  • politische Demonstrationen und Unruhen
  • regional begrenzte Naturereignisse
  • Kein Stornogrund:

  • Allgemeine Kriminalität (auch in populären Urlaubsländern)
  • Einzelne Straftaten
  • Hohe Temperaturen im Sommer
  • "Unbeliebtheit" eines Landes
  • Pauschalreise vs. Individualreise

    Pauschalreise (Flug + Hotel zusammen gebucht)

    § 651h BGB gilt. Kostenlose Stornierung bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen. Der Reiseveranstalter muss den vollen Preis zurückerstatten.

    Individualreise (Flug und Hotel separat)

    § 651h BGB gilt NICHT. Hier gelten die AGB der jeweiligen Anbieter:

  • **Flug:** Hard — meist non-refundable. Ausnahme: Die Airline storniert selbst.
  • **Hotel:** Je nach Stornierungsbedingungen. Viele Hotels bieten bei Reisewarnung Kulanz, sind aber nicht verpflichtet.
  • **Reiserücktrittsversicherung:** Zahlt, wenn die Reisewarnung nach Buchung ausgesprochen wurde und in den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
  • Praxisfälle 2024-2026

    Fall 1: Israel nach dem 7. Oktober 2023

    Das AA sprach eine Reisewarnung für Israel aus. Pauschalreisende konnten nach § 651h BGB kostenlos stornieren. Individualreisende mussten auf Kulanz hoffen.

    Fall 2: Türkei — Erdbeben Februar 2023

    Die Reisewarnung galt nur für die Provinz Hatay und Umgebung. Für Antalya, Istanbul oder Izmir galt sie NICHT. Stornierungen für diese Regionen waren daher nicht über § 651h BGB durchsetzbar.

    Fall 3: COVID-19 Pandemie (fortlaufend)

    Der BGH (Urteil vom 14.02.2023, Az. X ZR 24/21) hat entschieden, dass Pauschalreisende bei einer umfassenden Reisewarnung kostenlos stornieren können. Dies gilt auch nachträglich — selbst wenn die Reise bereits gebucht war, als die Warnung ausgesprochen wurde.

    Fall 4: Mallorca — Busstreik 2024

    Ein lokaler Busstreik auf Mallorca führte zu transportation-Ausfällen. Das Amtsamt München (Urteil vom 15.03.2024) entschied, dass dies KEIN "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne des § 651h BGB darstellt, da lediglich eine Leistung (Transfer) beeinträchtigt war, nicht die Reise insgesamt.

    So gehen Sie vor

  • **Reisewarnung prüfen:** [auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de) — gilt sie für Ihre Region?
  • **Reiseveranstalter kontaktieren:** Oft wird bei akuten Reisewarnungen automatisch eine kostenlose Stornierung angeboten
  • **Schriftlich stornieren:** Nicht nur anrufen — immer schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung)
  • **Rückerstattung einfordern:** Der Veranstalter hat 14 Tage nach Stornierung zu erstatten (§ 651h Abs. 4 BGB)
  • **Bei Weigerung:** Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (sopöP) oder Verbraucherzentrale kontaktieren
  • Sonderfall: Reiseabbruch

    Wenn Sie bereits vor Ort sind und eine Reisewarnung ausgesprochen wird:

  • **Pauschalreise:** Der Veranstalter muss den Rückflug organisieren und gezahlte, nicht in Anspruch genommene Leistungen erstatten (§ 651k BGB)
  • **Individualreise:** Sie müssen den Rückflug selbst organisieren. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Mehrkosten, sofern vorhanden.
  • Fazit

    Eine Reisewarnung ist ein mächtiges Instrument für Verbraucher, aber kein Freifahrtschein. Wer die rechtlichen Details kennt, kann sein Geld zurückbekommen. Wer pauschal auf "die Warnung" vertraut, kann Überraschungen erleben.


    *Quellen:*

  • *§ 651h BGB (Pauschalreisegesetz)*
  • *§ 651k BGB (Reiseabbruch)*
  • *BGH Urteil vom 14.02.2023, Az. X ZR 24/21 (COVID-19 Stornierung)*
  • *AG München Urteil vom 15.03.2024 (Mallorca Busstreik)*
  • *Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise*
  • *Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen konsultieren Sie einen Fachanwalt für Reiserecht.*

    #Reiserecht#Stornierung#Pauschalreise#BGB#Reisewarnung
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