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Vorerkrankungen bei Reiseversicherungen: Welche Folgen hat Verschweigung?

10. Juli 20267 min LesezeitRiskVector Redaktion

Vorerkrankungen sind das häufigste Streitthema bei Reiseversicherungen. Wer verschweigt, dass er an Bluthochdruck leidet, riskiert im Schadenfall den **kompletten Verlust des Versicherungsschutzes** — und das bei genau der Krankheit, die im Ausland auslöst.

Was gilt als Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung liegt vor, wenn Sie innerhalb von **6-12 Monaten vor Vertragsabschluss**:

  • Medikamentamente dauerhaft eingenommen haben
  • In ärztlicher Behandlung waren
  • Diagnose gestellt bekommen haben
  • Operation geplant oder gehabt haben
  • Häufige Vorerkrankungen, die angegeben werden müssen

  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Diabetes (Typ 1 und 2)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Asthma, COPD
  • Allergien (schwere)
  • Depressionen, Angststörungen
  • Krebserkrankungen (auch in Remission)
  • Schwangerschaft (ab 12. Woche)
  • Gelenkersatz (Hüfte, Knie)
  • Die rechtliche Situation

    Anzeigepflichtverletzung

    Wenn Sie bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschweigen, liegt eine **Anzeigepflichtverletzung** vor (§ 19 VVG). Der Versicherer kann:

  • **Rücktritt** vom Vertrag (alle Beiträge behalten, keine Leistung)
  • **Kündigung** des Vertrages
  • **Leistung verweigern** im Schadenfall
  • Leistungsausschluss

    Selbst wenn der Vertrag besteht, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Schaden **kausal auf der verschwiegenen Vorerkrankung** beruht.

    **Beispiel:** Sie verschweigen Bluthochdruck. Im Urlaub in [Italien](/laender/italien) erleiden Sie einen Schlaganfall. Die Versicherung zahlt nicht — der Schlaganfall ist Folge des Bluthochdrucks.

    Wie Sie trotzdem versichert bleiben

    1. Vorerkrankungen immer angeben

    Ja, der Beitrag kann steigen. Aber dafür haben Sie **100% Versicherungsschutz**.

    2. Nach speziellen Policen suchen

    Einige Versicherer bieten **Vorerkrankungs-Deckung** an:

  • **HanseMerkur „Premium"**: Prüfung im Einzelfall, oft Akzeptanz bei stabilen Erkrankungen
  • **ERV „Best Age"**: Speziell für Senioren mit Vorerkrankungen
  • **Würzburger**: Vorprüfung möglich
  • 3. Gesundheitsprüfung vorab

    Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss eine **schriftliche Bestätigung** geben, dass Ihre Vorerkrankung gedeckt ist. Das schützt Sie im Schadenfall.

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    4. „Stabile Erkrankung"-Klausel

    Viele Policen decken Erkrankungen, die **seit 6-12 Monaten stabil** sind (keine Medikamentenänderung, keine neue Diagnose, keine geplante OP).

    Was passiert bei Verschweigung?

    Real-Beispiel 1: Diabetes verschwiegen

    Ein 55-jähriger verschweigt Diabetes. Im Urlaub in [Spanien](/laender/spanien) diabetic coma. Kosten: €8.000 Krankenhaus. **Versicherung verweigert Zahlung. Nachzahlung: €8.000.**

    Real-Beispiel 2: Herzerkrankung verschwiegen

    Eine 63-jährige verschweigt Vorhofflimmern. Im Urlaub Herzinfarkt. Kosten: €45.000. **Versicherung tritt vom Vertrag zurück. Nachzahlung: €45.000.**

    Checkliste: Was Sie vor Vertragsabschluss tun sollten

  • **Krankenakte durchsehen** — was ist in den letzten 12 Monaten diagnostiziert worden?
  • **Medikamentenliste erstellen** — alle Dauermedikamente notieren
  • **Versicherer kontaktieren** — Vorerkrankungen schriftlich melden
  • **Bestätigung einholen** — dass die Erkrankung gedeckt ist
  • **Bei Unsicherheit: Vorprüfung anfordern**
  • Fazit

    Vorerkrankungen verschweigen ist der **größte Fehler**, den Sie bei Reiseversicherungen machen können. Die €10-30 Mehraufwand pro Jahr sind es wert — angesichts von fünf- oder sechsstelligen Nachzahlungen bei Verschweigen.

    #vorererkrankungen#reiseversicherung#anzeigepflicht#gesundheitsprüfung#leistungsausschluss
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